„Ich will wissen, welche Leistung mir zusteht.“

TEILHABE LEICHT GEMACHT

„TEILHABE LEICHT GEMACHT“ ist für Menschen, die Anspruch auf staatliche Eingliederungshilfen haben. Mit „TEILHABE LEICHT GEMACHT“ kann ein individueller Gesamtplan erstellt werden.

Jeder Mensch soll seine Ziele erreichen und kann mit „TEILHABE LEICHT GEMACHT“ im Gesamtplan-Gespräch mit der bewilligenden Behörde die Unterstützung lückenlos einfordern, die er für sein tägliches Leben benötigt oder sich wünscht.

Menschen mit Behinderung oder ihre Unterstützer*innen und/ oder Betreuer*innen erstellen mit „TEILHABE LEICHT GEMACHT“ einen individuellen Wochenplan, der sehr genau zeigt, wieviel Zeit für Betreuung und Hilfe geleistet werden muss.

Warum gibt es „TEILHABE LEICHT GEMACHT“?

Mit dem Bundesteilhabegesetz ändert sich vieles für Menschen mit Behinderungen. Obwohl das Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe von Betroffenen zu stärken, bekommen viele Menschen nicht die Leistungen, die sie sich wünschen. In den Gesprächen kann der individuelle Bedarf meist nicht genügend berücksichtigt werden, da es bisher ausgesprochen mühselig ist, den individuellen Bedarf aufzuzeigen und so den Anspruch geltend zu machen. Das Ziel von „TEILHABE LEICHT GEMACHT“ ist es, dies zu ändern. Mit Hilfe von „TEILHABE LEICHT GEMACHT“ können Sie einen ausführlichen und individuellen Teilhabeplan nach ICF-Standards (Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO zu Gesundheit und Behinderung) erstellen und diesen schnell und problemlos in einen Antrag integrieren. Mit diesem Antrag können Sie Ihre Ansprüche direkt bei den Behörden geltend machen. Dies sorgt dafür, dass die Behörden Ihren individuellen Bedarf berücksichtigen müssen und nicht anhand von Richtwerten Bewilligungen aussprechen – damit Sie endlich die Unterstützung bekommen, die Sie sich wünschen.